Viele kleine Händler haben zwei Welten gleichzeitig: Verkaufsfläche vorne und Lager, Anlieferung, Büro oder Werkstatt hinten.
Eine sinnvolle Dokumentation muss deshalb mehr erfassen als den Kundenbereich.
Verkaufsfläche und Lager getrennt betrachten
- Stolper- und Sturzgefahren
- Regale und Warenlagerung
- Leitern und Tritte
- Heben und Tragen
- Elektrische Geräte
- Kassenarbeitsplatz
- Lieferungen und Warenannahme
- Umgang mit schwierigen oder aggressiven Situationen
Unterweisung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
Die BGHW betont, dass Unterweisungen auf Arbeitsplatz, Beschäftigte und Gefährdungsbeurteilung abgestimmt sein müssen.
Ein Mitarbeiter im Lager braucht teilweise andere Inhalte als eine Person, die hauptsächlich an der Kasse arbeitet.
Dokumente auffindbar halten
Prüfungen, Unterweisungen und Notfallinformationen helfen nur, wenn sie im Betrieb auffindbar sind. Legen Sie einen eindeutigen digitalen oder physischen Ablageort fest.
Schnellcheck
Das sollte in Ihrem Betrieb auffindbar sein
Typische Fehler in kleinen Betrieben
Nur die Verkaufsfläche wird betrachtet.
Das Lager wird als nebensächlich angesehen, obwohl dort schwer gehoben und mit Leitern gearbeitet wird.
Unterweisungen sind zu allgemein.
Prüfprotokolle lassen sich keinem Gerät zuordnen.
Notfallrollen sind nur dem Inhaber bekannt.
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Dokumentation soll Ihnen Arbeit abnehmen – nicht neue machen.
SicherDok übersetzt betriebliche Anforderungen in verständliche Arbeitsschritte, Checklisten und Dokumentation für kleine Unternehmen.
Häufige Fragen
Braucht ein Laden mit zwei Mitarbeitern eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Betriebsgröße hebt die grundsätzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung bei Beschäftigten nicht auf. Umfang und Ausgestaltung sollten zum tatsächlichen Betrieb passen.
Muss ich das Lager separat betrachten?
Wenn dort andere Tätigkeiten oder Gefährdungen auftreten als auf der Verkaufsfläche, sollten diese in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend berücksichtigt werden.
Was ist mit Leitern und Tritten?
Ihre sichere Verwendung gehört zu den typischen Einzelhandelsthemen. Auswahl, Zustand, Verwendung und erforderliche Prüfungen sollten betrieblich geregelt sein.
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Offizielle Quellen
Rechtsstand und Anforderungen können sich ändern. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.