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Mitarbeiterunterweisung richtig dokumentieren

Eine Unterschriftenliste allein macht noch keine gute Unterweisung. Entscheidend ist, dass Beschäftigte die für ihre Tätigkeit relevanten Gefahren und Schutzmaßnahmen tatsächlich verstehen.

Rechtsstand: 08.09.2026Geltungsbereich: DeutschlandSprache: verständlich statt Behördendeutsch

Kurzantwort

Beschäftigte müssen arbeitsplatz- und aufgabenbezogen unterwiesen werden. In Arbeitsstätten sind Unterweisungen grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu wiederholen. Für einen nachvollziehbaren Nachweis sollten mindestens Thema, Datum, beteiligte Personen und verantwortliche Person festgehalten werden.

Das Wichtigste

In zwei Minuten verstanden

01

Unterweisung muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

02

Sie sollte in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen.

03

In Arbeitsstätten ist sie vor Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens jährlich vorgesehen.

04

Bei wesentlichen Änderungen oder neuen Gefährdungen kann eine erneute Unterweisung erforderlich sein.

05

Dokumentation sollte zeigen, was unterwiesen wurde – nicht nur, dass jemand unterschrieben hat.

01

Was verlangt das Arbeitsschutzgesetz?

§ 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Sie muss auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich zugeschnitten sein und beispielsweise bei Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich oder Einführung neuer Arbeitsmittel berücksichtigt werden.

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Was kommt in Arbeitsstätten dazu?

§ 6 ArbStättV konkretisiert die Unterweisung für Arbeitsstätten. Beschäftigte sollen unter anderem Informationen erhalten über:

  • das sichere Betreiben der Arbeitsstätte,
  • gesundheits- und sicherheitsrelevante Fragen,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Maßnahmen im Gefahrenfall,
  • Erste Hilfe,
  • Fluchtwege und Notausgänge sowie
  • Brandverhütung und Verhalten im Brandfall.
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Wie oft muss unterwiesen werden?

Nach § 6 ArbStättV muss die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und danach mindestens jährlich wiederholt werden.

Eine neue Unterweisung kann außerdem erforderlich sein, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsorganisation, Verfahren oder Einrichtungen wesentlich ändern und dadurch zusätzliche Gefährdungen entstehen.

Eine Jahresunterschrift ersetzt keine zusätzliche Unterweisung, wenn sich zwischenzeitlich etwas Wesentliches geändert hat.
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Wie dokumentiere ich die Unterweisung sinnvoll?

Ein einfacher Nachweis kann enthalten:

  • Datum und gegebenenfalls Uhrzeit
  • Thema oder Themen der Unterweisung
  • betroffene Tätigkeit oder Arbeitsbereich
  • Name der unterweisenden Person
  • Namen der teilnehmenden Beschäftigten
  • gegebenenfalls verwendete Unterlagen
  • Bestätigung der Teilnahme

Bei umfangreichen oder besonders sicherheitsrelevanten Themen kann zusätzlich festgehalten werden, wie das Verständnis überprüft wurde.

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Muss der Mitarbeiter unterschreiben?

Für die betriebliche Praxis ist eine dokumentierte Teilnahmebestätigung sehr hilfreich, weil sie später nachvollziehbar macht, wer an welcher Unterweisung teilgenommen hat.

Entscheidend bleibt jedoch die tatsächliche Unterweisung. Eine Unterschrift beweist nicht automatisch, dass eine fachlich ausreichende Unterweisung stattgefunden hat.

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Wie hält ein Kleinbetrieb das einfach?

Sie brauchen nicht für jedes Thema ein eigenes kompliziertes System. Sinnvoll kann ein zentrales Unterweisungsregister sein.

Dort sehen Sie auf einen Blick, welcher Mitarbeiter zu welchem Thema zuletzt unterwiesen wurde und wann die nächste Wiederholung sinnvoll oder erforderlich ist.

Das Ziel ist nicht möglichst viel Papier. Das Ziel ist, dass Mitarbeiter informiert sind und Sie später nachvollziehen können, was tatsächlich gemacht wurde.

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen

SicherDok bevorzugt Primärquellen von Behörden und offiziellen Rechtsportalen. Die folgenden Quellen wurden für diesen Ratgeber herangezogen.

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder die Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls. Je nach Branche, Tätigkeit, Gebäude und Bundesland können zusätzliche Anforderungen gelten.

Nächster Schritt

Wissen ist gut. Zu wissen, was bei Ihnen tatsächlich fehlt, ist besser.

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