Die BGN stellt speziell für das Gastgewerbe Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung bereit. Für kleine Betriebe geht es dabei nicht um möglichst viel Papier, sondern um die tatsächlich vorhandenen Tätigkeiten und Gefährdungen.
Typische Bereiche können sein:
- Fritteuse, Grill, Herd und andere heiße Arbeitsmittel
- Messer und Schneidgeräte
- elektrische Küchengeräte
- nasse oder fettige Fußböden
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Heben und Tragen
- Arbeitsorganisation unter Zeitdruck