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Soforthilfe

Gewerbeaufsichtskontrolle angekündigt – was tun?

Wenn die Gewerbeaufsicht morgen vor der Tür steht, brauchen Sie keine Panik und keine erfundenen Unterlagen. Sie brauchen eine klare Reihenfolge.

Rechtsstand: 08.09.2026Geltungsbereich: DeutschlandSprache: verständlich statt Behördendeutsch

Kurzantwort

Sammeln Sie zuerst die vorhandenen Arbeitsschutzunterlagen, prüfen Sie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungs- sowie relevante Prüf- und Wartungsnachweise und gehen Sie den Betrieb mit offenen Augen durch. Fehlende Dokumente sollten nicht rückdatiert oder erfunden werden. Halten Sie stattdessen nachvollziehbar fest, welche offenen Punkte Sie erkannt haben und welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.

Das Wichtigste

In zwei Minuten verstanden

01

Zuerst vorhandene Unterlagen sammeln – nicht sofort neue Dokumente produzieren.

02

Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und relevante Prüfungen gehören zu den wichtigsten Prüfpunkten.

03

Gehen Sie die tatsächliche Arbeitsstätte durch: Papier allein löst sichtbare Gefahren nicht.

04

Offene Punkte ehrlich dokumentieren und konkrete nächste Maßnahmen festlegen.

05

Keine Rückdatierung, keine erfundenen Prüfungen und keine kosmetische Papierübung.

01

Die erste Stunde: Ruhe und Überblick

Beginnen Sie nicht mit dem hektischen Schreiben neuer Dokumente. Finden Sie zuerst heraus, was vorhanden ist.

Erstellen Sie drei Gruppen:

  1. Vorhanden und aktuell
  2. Vorhanden, aber zu prüfen
  3. Nicht auffindbar oder offensichtlich offen

Damit sehen Sie sehr schnell, ob Sie tatsächlich ein großes Problem haben oder vor allem ein Ordnungsproblem.

02

Welche Unterlagen sollte ich zuerst suchen?

Je nach Betrieb können insbesondere relevant sein:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungsnachweise
  • Prüf- und Wartungsnachweise
  • Betriebsanweisungen
  • Gefahrstoffunterlagen
  • Nachweise zur Ersten Hilfe
  • Arbeitsmittel- und Maschinenunterlagen
  • Dokumentation offener Arbeitsschutzmaßnahmen

Die genaue Auswahl hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Eine Behörde kann die für ihre Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte und entsprechenden Unterlagen verlangen.

03

Danach: einmal durch den Betrieb gehen

Eine Kontrolle findet nicht ausschließlich im Aktenordner statt. Die Behörde darf Betriebsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe prüfen.

Schauen Sie deshalb besonders nach:

  • freien Flucht- und Verkehrswegen
  • offensichtlichen Stolper- und Unfallgefahren
  • beschädigten Arbeitsmitteln
  • unzulässigen Lagerungen
  • fehlenden oder unbrauchbaren Schutzeinrichtungen
  • ungeklärten Gefahrstoffen
  • offensichtlich überfälligen Prüfungen
04

Was mache ich, wenn etwas fehlt?

Fehlende Unterlagen sind nicht dadurch gelöst, dass über Nacht ein Dokument mit einem alten Datum erstellt wird.

Nicht rückdatieren. Dokumentieren Sie lieber transparent: Problem erkannt, Zuständigkeit festgelegt, Maßnahme begonnen, Termin definiert.

Eine offene Maßnahme bleibt zwar offen. Aber eine nachvollziehbare Reaktion ist etwas anderes als ein Problem, das weder erkannt noch bearbeitet wurde.

05

Was darf die Gewerbeaufsicht prüfen?

Nach § 22 ArbSchG können die zuständigen Überwachungsbehörden erforderliche Auskünfte und Unterlagen verlangen.

Während der Betriebs- und Arbeitszeiten können die beauftragten Personen unter anderem Betriebsräume besichtigen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung prüfen sowie Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe untersuchen.

Deshalb sollte Ihre Vorbereitung immer zwei Ebenen umfassen: Dokumentation und tatsächlichen Zustand.

06

24-Stunden-Checkliste

  1. Ankündigung lesen und Umfang der Kontrolle klären.
  2. Zuständige Person im Betrieb festlegen.
  3. Gefährdungsbeurteilungen zusammentragen.
  4. Unterweisungsnachweise prüfen.
  5. Prüf- und Wartungsunterlagen sammeln.
  6. Gefahrstoff- und Betriebsanweisungen prüfen.
  7. Arbeitsstätte einmal vollständig begehen.
  8. Offensichtliche Gefahren sofort beseitigen, soweit sicher möglich.
  9. Offene Punkte schriftlich erfassen.
  10. Maßnahmen, Verantwortliche und realistische Termine festlegen.
Der Grundsatz: Nicht perfekt aussehen wollen. Zeigen können, dass Sie Ihren Betrieb kennen, Risiken ernst nehmen und erkannte Probleme strukturiert bearbeiten.

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen

SicherDok bevorzugt Primärquellen von Behörden und offiziellen Rechtsportalen. Die folgenden Quellen wurden für diesen Ratgeber herangezogen.

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder die Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls. Je nach Branche, Tätigkeit, Gebäude und Bundesland können zusätzliche Anforderungen gelten.

Nächster Schritt

Wissen ist gut. Zu wissen, was bei Ihnen tatsächlich fehlt, ist besser.

Starten Sie mit dem SicherDok Dokumentations-Check. Sie müssen keine Vorschrift kennen und keine Unterlagen vorbereiten.