Eine kleine Küche hat andere Risiken als ein Büro. Genau deshalb sollte die Gefährdungsbeurteilung nicht aus einem universellen Internetmuster bestehen.
Die BGN stellt für das Gastgewerbe branchenspezifische Handlungshilfen zur Verfügung. Das ist ein guter Ausgangspunkt – anschließend muss die Bewertung auf den eigenen Betrieb passen.
Arbeitsbereiche getrennt betrachten
- Küche
- Spülbereich
- Lager und Kühlung
- Theke
- Service
- Lieferannahme
- Reinigung
- Außenbereich
Nicht nur offensichtliche Unfallrisiken
Neben Schnitt-, Verbrennungs- und Rutschgefahren gehören auch körperliche Belastungen, Arbeitsorganisation und gegebenenfalls psychische Belastungen in die Betrachtung.
Die Maßnahmen sollten anschließend auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
Bei Veränderungen aktualisieren
Neue Fritteuse, Umbau, anderer Reinigungsstoff oder neuer Arbeitsablauf? Dann sollte geprüft werden, ob sich die Gefährdungsbeurteilung ändern muss.
Schnellcheck
Das sollte in Ihrem Betrieb auffindbar sein
Typische Fehler in kleinen Betrieben
Nur die Küche wird bewertet.
Ein Muster wird unterschrieben, ohne den tatsächlichen Betrieb abzugleichen.
Maßnahmen werden festgelegt, aber nie auf Wirksamkeit kontrolliert.
Nach Umbauten oder neuen Geräten wird nichts aktualisiert.
SicherDok
Dokumentation soll Ihnen Arbeit abnehmen – nicht neue machen.
SicherDok übersetzt betriebliche Anforderungen in verständliche Arbeitsschritte, Checklisten und Dokumentation für kleine Unternehmen.
Häufige Fragen
Wie lang muss eine Gefährdungsbeurteilung sein?
Es gibt keine sinnvolle Seitenzahl als Ziel. Entscheidend ist, dass die relevanten Tätigkeiten, Gefährdungen, Maßnahmen und die betriebliche Umsetzung nachvollziehbar sind.
Muss ich jeden einzelnen Arbeitsplatz separat bewerten?
Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten können sinnvoll zusammengefasst werden, sofern dadurch die tatsächlichen Gefährdungen korrekt erfasst bleiben.
Wann muss ich sie aktualisieren?
Insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen, Geräte, Stoffe oder Erkenntnisse verändern. Außerdem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Bewertung noch zur Realität passt.
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Offizielle Quellen
Rechtsstand und Anforderungen können sich ändern. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.