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Imbiss, Café & kleine Gastronomie

Gefährdungsbeurteilung in der kleinen Gastronomie – einfach erklärt

Was kleine Restaurants, Imbisse und Cafés tatsächlich betrachten sollten – mit Beispielen aus Küche, Service und Lager.

Kurz gesagt

Eine gute Gefährdungsbeurteilung ist kein allgemeines Formular. Sie beschreibt Ihre Arbeitsbereiche, die dort vorkommenden Tätigkeiten und die Maßnahmen, mit denen Sie konkrete Risiken beherrschen.

Eine kleine Küche hat andere Risiken als ein Büro. Genau deshalb sollte die Gefährdungsbeurteilung nicht aus einem universellen Internetmuster bestehen.

Die BGN stellt für das Gastgewerbe branchenspezifische Handlungshilfen zur Verfügung. Das ist ein guter Ausgangspunkt – anschließend muss die Bewertung auf den eigenen Betrieb passen.

Arbeitsbereiche getrennt betrachten

  • Küche
  • Spülbereich
  • Lager und Kühlung
  • Theke
  • Service
  • Lieferannahme
  • Reinigung
  • Außenbereich

Nicht nur offensichtliche Unfallrisiken

Neben Schnitt-, Verbrennungs- und Rutschgefahren gehören auch körperliche Belastungen, Arbeitsorganisation und gegebenenfalls psychische Belastungen in die Betrachtung.

Die Maßnahmen sollten anschließend auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

Bei Veränderungen aktualisieren

Neue Fritteuse, Umbau, anderer Reinigungsstoff oder neuer Arbeitsablauf? Dann sollte geprüft werden, ob sich die Gefährdungsbeurteilung ändern muss.

Schnellcheck

Das sollte in Ihrem Betrieb auffindbar sein

□Arbeitsbereiche festgelegt
□Tätigkeiten erfasst
□Gefährdungen ermittelt
□Risiken beurteilt
□Schutzmaßnahmen festgelegt
□Verantwortliche benannt
□Wirksamkeit kontrolliert
□Dokumentation aktuell

Typische Fehler in kleinen Betrieben

01

Nur die Küche wird bewertet.

02

Ein Muster wird unterschrieben, ohne den tatsächlichen Betrieb abzugleichen.

03

Maßnahmen werden festgelegt, aber nie auf Wirksamkeit kontrolliert.

04

Nach Umbauten oder neuen Geräten wird nichts aktualisiert.

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Dokumentation soll Ihnen Arbeit abnehmen – nicht neue machen.

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Häufige Fragen

Wie lang muss eine Gefährdungsbeurteilung sein?

Es gibt keine sinnvolle Seitenzahl als Ziel. Entscheidend ist, dass die relevanten Tätigkeiten, Gefährdungen, Maßnahmen und die betriebliche Umsetzung nachvollziehbar sind.

Muss ich jeden einzelnen Arbeitsplatz separat bewerten?

Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten können sinnvoll zusammengefasst werden, sofern dadurch die tatsächlichen Gefährdungen korrekt erfasst bleiben.

Wann muss ich sie aktualisieren?

Insbesondere wenn sich Arbeitsbedingungen, Geräte, Stoffe oder Erkenntnisse verändern. Außerdem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Bewertung noch zur Realität passt.

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Offizielle Quellen

Rechtsstand und Anforderungen können sich ändern. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.