Friseure arbeiten täglich mit Wasser, Produkten, Kundenkontakt und hautbelastenden Tätigkeiten. Kleine Hautprobleme können sich dadurch schnell zu einem dauerhaften beruflichen Problem entwickeln.
Ein guter Plan macht richtige Abläufe einfach. Er muss nicht kompliziert sein – aber er sollte zum eigenen Salon passen.
Hautschutz gehört in den Arbeitsablauf
- Wann werden Handschuhe getragen?
- Wann werden Hände gereinigt?
- Welche Hautschutzprodukte werden verwendet?
- Wann wird Hautpflege angewendet?
- Wo stehen die Produkte?
- Wer kontrolliert den Bestand?
Hygiene im Salon sichtbar machen
Reinigung und Desinfektion sollten nicht davon abhängen, wer gerade Dienst hat. Ein einfacher Reinigungs- und Desinfektionsplan schafft klare Zuständigkeiten.
Die BGW stellt hierfür branchenspezifische Materialien für Friseursalons und Barbershops zur Verfügung.
Der Plan muss zum Alltag passen
Ein Plan, der theoretisch perfekt ist, aber im hintersten Ordner liegt, hilft wenig. Platzieren Sie relevante Anweisungen dort, wo Beschäftigte sie tatsächlich brauchen.
Schnellcheck
Das sollte in Ihrem Betrieb auffindbar sein
Typische Fehler in kleinen Betrieben
Hautschutzcreme ist vorhanden, aber niemand weiß, wann sie eingesetzt werden soll.
Reinigung wird mündlich verteilt und Aufgaben bleiben dadurch liegen.
Ein allgemeiner Hygieneplan wird übernommen, obwohl er die tatsächlichen Salonabläufe nicht abbildet.
Neue Mitarbeiter erhalten keine konkrete Einweisung in die bestehenden Abläufe.
SicherDok
Dokumentation soll Ihnen Arbeit abnehmen – nicht neue machen.
SicherDok übersetzt betriebliche Anforderungen in verständliche Arbeitsschritte, Checklisten und Dokumentation für kleine Unternehmen.
Häufige Fragen
Braucht ein Barbershop ebenfalls einen Hygieneplan?
Auch Barbershops benötigen passende hygienische Abläufe. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den angebotenen Tätigkeiten.
Reicht Händewaschen als Hautschutz?
Nein. Häufiges Waschen kann die Haut selbst belasten. Hautschutz, geeignete Handschuhe, schonende Reinigung und Pflege müssen zusammengedacht werden.
Wo sollte der Plan hängen?
Dort, wo Beschäftigte ihn sinnvoll nutzen können. Entscheidend ist die tatsächliche Zugänglichkeit und Bekanntheit.
Offizielle Quellen
Rechtsstand und Anforderungen können sich ändern. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.