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Friseursalon: Welche Arbeitsschutz-Dokumentation sollte vorhanden sein?

Ein kleiner Salon wirkt auf den ersten Blick nicht wie ein gefährlicher Arbeitsplatz. Trotzdem gibt es branchentypische Belastungen – besonders für Haut, Hände, Atemwege, Bewegungsapparat und beim Umgang mit elektrischen Geräten.

Rechtsstand: 08.09.2026Geltungsbereich: DeutschlandSprache: verständlich statt Behördendeutsch

Kurzantwort

Die BGW stellt speziell für das Friseurhandwerk Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung bereit. Für einen Salon mit Beschäftigten sollte insbesondere geprüft werden, wie Hautschutz, Friseurprodukte, elektrische Geräte, Arbeitsorganisation und Unterweisungen dokumentiert sind.

Das Wichtigste

In zwei Minuten verstanden

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Auch ein kleiner Friseursalon benötigt eine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung.

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Hautbelastungen und Feuchtarbeit sind typische Branchenthemen.

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Friseurprodukte und andere Arbeitsstoffe sollten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.

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Elektrische Geräte und Arbeitsmittel müssen sicher verwendet werden.

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Unterweisungen sollten verständlich, tätigkeitsbezogen und nachvollziehbar sein.

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Für Beschäftigte können außerdem branchenspezifische Arbeitszeit- und Ausweisnachweise erforderlich sein.

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1. Gefährdungsbeurteilung für den Salon

Die BGW bietet speziell für das Friseurhandwerk eine branchenspezifische Gefährdungsbeurteilung an.

Typische Themen können sein:

  • häufiger Wasserkontakt und Feuchtarbeit
  • Haarfarben, Blondierungen und andere Produkte
  • elektrische Geräte
  • Stolper- und Rutschgefahren
  • ergonomische Belastungen
  • Arbeitsorganisation und Pausen
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2. Hautschutz und Händehygiene

Hautschutz ist im Friseurhandwerk ein besonders wichtiges Arbeitsschutzthema. Die BGW stellt dafür eigene Hautschutz- und Händehygienehilfen bereit. Die im August 2026 aktualisierte DGUV Information 212-017 berücksichtigt außerdem die aktuelle TRGS 401 sowie Desinfektions- und Sonnenschutzmittel.

Sinnvoll ist, die festgelegten Maßnahmen nicht nur mündlich zu kennen, sondern so zu dokumentieren, dass neue Mitarbeiter sie ebenfalls verstehen können.

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3. Produkte und Arbeitsstoffe

Nicht jedes Friseurprodukt ist automatisch ein problematischer Gefahrstoff. Trotzdem sollte geklärt sein, welche Produkte verwendet werden, welche Herstellerinformationen vorliegen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

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4. Föhn, Glätteisen und andere elektrische Geräte

Elektrische Arbeitsmittel gehören ebenfalls in die betriebliche Betrachtung. Wichtig sind ein sicherer Zustand, geeignete Nutzung und gegebenenfalls erforderliche Prüfungen.

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5. Arbeitszeit und weitere Nachweise

Das Friseur- und Kosmetikgewerbe gehört zu den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Beschäftigt ein Salon Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, verlangt § 17 Mindestlohngesetz deshalb grundsätzlich die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Sie muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag erstellt und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Für die Nachweisablage sind besonders wichtig:

  • vollständige tägliche Arbeitszeitaufzeichnungen,
  • der nachweisbare schriftliche Hinweis an Beschäftigte, dass sie bei der Arbeit ein Ausweispapier mitführen und auf Verlangen vorlegen müssen,
  • Unterlagen, die belegen, warum im Einzelfall eine Ausnahme nach der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung greift.

Solche Ausnahmen können etwa bei bestimmten regelmäßigen Monatsentgelten oder bestimmten nahen Angehörigen bestehen. Die Voraussetzungen sollten nicht nur angenommen, sondern anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar belegt werden. Die konkrete Einordnung hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab.

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6. Friseursalon-Kurzcheck

  1. Gefährdungsbeurteilung vorhanden?
  2. Hautschutzmaßnahmen festgelegt?
  3. Produkte und Arbeitsstoffe betrachtet?
  4. Unterweisungen dokumentiert?
  5. elektrische Geräte erfasst?
  6. Erste Hilfe organisiert?
  7. offene Maßnahmen mit Termin versehen?

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen

SicherDok bevorzugt Primärquellen von Behörden und offiziellen Rechtsportalen. Die folgenden Quellen wurden für diesen Ratgeber herangezogen.

Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder die Prüfung Ihres konkreten Einzelfalls. Je nach Branche, Tätigkeit, Gebäude und Bundesland können zusätzliche Anforderungen gelten.

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