Die Europäische Kommission meldete am 21. September 2026 das Inkrafttreten der EU-Zollreform. Sie schafft unter anderem die Grundlage für einen EU Customs Data Hub, eine neue EU-Zollbehörde und veränderte Regeln für den E-Commerce.
Unabhängig davon gilt bereits seit 1. Juli 2026 eine vorübergehende Zollabgabe von 3 Euro je Artikel für bestimmte niedrigwertige Sendungen bis 150 Euro aus Drittländern. Unternehmen sollten diese bereits geltende Regel nicht mit späteren Reformschritten verwechseln.
Der Data Hub soll für den E-Commerce ab 1. Juli 2028 verpflichtend genutzt werden. Für alle Händler ist die verpflichtende Nutzung nach Angaben der Kommission ab 1. März 2034 vorgesehen.
Die Reform sieht außerdem eine Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete vor. Die Kommission nennt als Einführungstermin spätestens den 1. November 2026; die konkrete Höhe soll gesondert festgelegt werden.
Die Reform wird über mehrere Jahre umgesetzt. Eine Ankündigung oder ein späterer Umsetzungstermin sollte nicht als bereits heute geltende Einzelpflicht dargestellt werden.
Stand: 22.09.2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Zollrechtliche Pflichten hängen vom konkreten Warenstrom, Vertrag, Vertriebsmodell und der Rolle des Unternehmens ab.