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Onlinehandel & Import · September 2026

EU-Zollreform 2026: Was sich für Onlinehandel und Importe verändert

Die neue EU-Zollreform ist im September 2026 in Kraft getreten. Viele Elemente werden schrittweise eingeführt. Für Unternehmen ist jetzt wichtig, aktuelle Pflichten und spätere Umstellungen nicht miteinander zu vermischen.

Kurz gesagt: Die Reform verändert den europäischen Zollrahmen grundlegend, aber nicht jede Neuerung gilt sofort. Onlinehändler und Importeure sollten deshalb dokumentieren, welche Importmodelle, Plattformen und Warenströme sie nutzen und welche Termine für sie tatsächlich relevant werden.

Was ist bereits passiert?

Die Europäische Kommission meldete am 21. September 2026 das Inkrafttreten der EU-Zollreform. Sie schafft unter anderem die Grundlage für einen EU Customs Data Hub, eine neue EU-Zollbehörde und veränderte Regeln für den E-Commerce.

Unabhängig davon gilt bereits seit 1. Juli 2026 eine vorübergehende Zollabgabe von 3 Euro je Artikel für bestimmte niedrigwertige Sendungen bis 150 Euro aus Drittländern. Unternehmen sollten diese bereits geltende Regel nicht mit späteren Reformschritten verwechseln.

Was kommt später?

Der Data Hub soll für den E-Commerce ab 1. Juli 2028 verpflichtend genutzt werden. Für alle Händler ist die verpflichtende Nutzung nach Angaben der Kommission ab 1. März 2034 vorgesehen.

Die Reform sieht außerdem eine Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete vor. Die Kommission nennt als Einführungstermin spätestens den 1. November 2026; die konkrete Höhe soll gesondert festgelegt werden.

Was sollten Unternehmen jetzt dokumentieren?

  1. Welche Waren werden aus Nicht-EU-Staaten bezogen?
  2. Wer ist bei den jeweiligen Warenströmen Importeur oder für Zollformalitäten verantwortlich?
  3. Welche Onlineplattformen oder Marktplätze werden genutzt?
  4. Welche niedrigwertigen Sendungen sind von der seit Juli geltenden 3-Euro-Regel betroffen?
  5. Welche kommenden Termine müssen beobachtet werden?
  6. Wo werden Zollunterlagen, Lieferanteninformationen und Änderungen nachvollziehbar abgelegt?
Die Reform wird über mehrere Jahre umgesetzt. Eine Ankündigung oder ein späterer Umsetzungstermin sollte nicht als bereits heute geltende Einzelpflicht dargestellt werden.

Offizielle Quellen

Stand: 22.09.2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Zollrechtliche Pflichten hängen vom konkreten Warenstrom, Vertrag, Vertriebsmodell und der Rolle des Unternehmens ab.

Änderungen nicht erst bemerken, wenn sie dringend werden

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