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Wichtig ab 27.09.2026

EmpCo ab 27. September 2026: Was Händler jetzt prüfen müssen

Neue Informationspflichten, neue Vorgaben für Umweltwerbung und neue EU-Kennzeichnungen: Für viele kleine Händler ändern sich zum 27. September wichtige Regeln.

Kurz gesagt:

Wer Waren oder Leistungen an Verbraucher verkauft, sollte jetzt prüfen, ob Website, Laden, Produktinformationen, Garantien und Werbeaussagen angepasst werden müssen.

Rechtsstand: 10.09.2026Geltung: ab 27.09.2026Schwerpunkt: B2C-Handel und Werbung

Was ist EmpCo?

Neue Verbraucherinformationen und strengere Regeln gegen Greenwashing

EmpCo steht für die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“.

In Deutschland werden dadurch insbesondere Regeln im Wettbewerbsrecht und bei Verbraucherinformationen geändert.

Für kleine Unternehmen sind vor allem zwei Themen praktisch relevant:

  1. neue beziehungsweise standardisierte Informationen zu Gewährleistung und bestimmten Haltbarkeitsgarantien;
  2. deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung.

Gewährleistung

Neue harmonisierte Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Ab 27. September 2026 müssen Verbraucher bei vielen Warenverkäufen deutlicher auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hingewiesen werden.

Dafür gibt es eine EU-weit harmonisierte Mitteilung. Die Gestaltung ist vorgegeben und darf nicht frei verändert werden.

Wichtig für kleine Händler:

Eine Information irgendwo tief in den AGB ist nicht automatisch ausreichend. Die harmonisierte Mitteilung soll hervorgehoben bereitgestellt werden.

Es gibt Ausnahmen und Sonderfälle. Insbesondere bestimmte Geschäfte des täglichen Lebens und bestimmte Verträge können von einzelnen Informationspflichten ausgenommen sein. Deshalb sollte nicht pauschal jede Kasse oder jedes Produkt identisch behandelt werden.

Haltbarkeitsgarantie

Wann kommt das neue GARAN-Label ins Spiel?

Bietet ein Hersteller für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an und stellt diese Information dem Händler zur Verfügung, muss darüber besonders informiert werden.

Dafür wurde ebenfalls ein einheitliches EU-Label geschaffen.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe.

Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufrecht. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage eines Herstellers oder Verkäufers.

Werbung

„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“? Jetzt genauer hinschauen.

Ab 27. September werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger behandelt.

Besonders kritisch können pauschale Begriffe sein, wenn nicht klar und nachvollziehbar erklärt wird, worauf sich der behauptete Umweltvorteil tatsächlich bezieht.

„nachhaltig“
„umweltfreundlich“
„grün“
„ökologisch“
„klimafreundlich“
„CO₂-neutral“
„klimaneutral“
„biologisch abbaubar“

Nicht jeder dieser Begriffe ist in jeder denkbaren Verwendung automatisch verboten. Entscheidend sind Inhalt, Nachweis, Gestaltung und Kontext der konkreten Aussage.

Nachhaltigkeitssiegel

Eigene grüne Logos und Siegel gehören auf die Prüfliste

Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nicht beliebig verwendet werden. Besonders relevant ist, ob ein Siegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurde.

Gerade kleine Unternehmen sollten deshalb auch ältere Logos, Eigenkreationen und Produktkennzeichnungen überprüfen.

8-Punkte-Schnellcheck

Was sollten kleine Unternehmen jetzt prüfen?

01

Verkaufen wir Waren an Verbraucher?

02

Brauchen wir die neue harmonisierte Gewährleistungsinformation?

03

Verkaufen wir Produkte mit einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren?

04

Verwenden wir Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich, grün oder klimafreundlich?

05

Nutzen wir eigene Nachhaltigkeitssiegel, Logos oder Umweltkennzeichnungen?

06

Werben wir mit klimaneutralen oder CO₂-neutralen Produkten?

07

Machen wir Aussagen zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit oder Ersatzteilen?

08

Sind Website, Shop, Produktseiten, Verpackungen, Flyer und Social Media geprüft?

Wo suchen?

Nicht nur den Online-Shop prüfen

EmpCo-relevante Aussagen und Informationen können an vielen Stellen auftauchen.

Website
Online-Shop
Produktseiten
Social Media
Flyer und Prospekte
Verpackungen
Schaufenster und Laden
Produktbeschreibungen
AGB und Kundeninformationen
Marken- und Produktnamen

SicherDok EmpCo

Sie wollen nicht selbst jede Seite, Produktbeschreibung und Kennzeichnung zusammensuchen?

SicherDok entwickelt aktuell einen kompakten EmpCo Umsetzungs-Check für kleine Händler und Online-Shops.

Geplant sind ein Rollen- und Betroffenheitscheck, Website- und Werbeprüfung, Gewährleistungs- und Garantie-Check, Green-Claims-Prüfung, Maßnahmenliste und eine einfache Abschlusskontrolle vor dem 27. September.

Quellen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Anwendbarkeit einzelner Informationspflichten und Werberegeln kann vom konkreten Produkt, Vertrag, Vertriebsweg und der verwendeten Aussage abhängen.