Die Europäische Kommission bestätigt, dass Hersteller seit dem 11. September 2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle melden müssen, wenn die Voraussetzungen des CRA erfüllt sind.
Die erste Stufe ist eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Grundsätzlich folgt innerhalb von 72 Stunden eine vollständigere Meldung. Je nach Ereignis sieht der CRA anschließend weitere Abschlussinformationen vor.
Die ENISA betreibt dafür die zentrale Single Reporting Platform (SRP). Die Kommission verweist ausdrücklich auf diese Plattform und auf die dort bereitgestellten FAQs, Benutzerleitfäden, das Glossar und Schulungsmaterial.
Für Unternehmen ist deshalb nicht nur die technische Registrierung wichtig. Entscheidend ist, dass intern klar ist, wer ein Ereignis erkennt, wer es bewertet, wann der Zeitpunkt der Kenntniserlangung dokumentiert wird und wer die Meldung vorbereitet.
Nicht jede Schwachstelle oder Störung ist automatisch meldepflichtig. Die konkrete Einordnung hängt von den gesetzlichen Kriterien und den tatsächlichen Umständen ab.
Rechtsstand: 22.09.2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Einzelfallprüfung.