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Cyber Resilience Act

Rolle: Importeur

CRA: Was muss ein kleiner Importeur beachten?

Gerade kleine Händler kaufen Elektronik oder digitale Produkte außerhalb der EU ein. Dadurch können sie unter dem CRA die Rolle des Importeurs übernehmen – mit eigenen Prüf- und Dokumentationspflichten.

Rechtsstand: 08.09.2026Regelwerk: Verordnung (EU) 2024/2847Geltungsbereich: EU

Kurzantwort

Importeur ist grundsätzlich ein in der EU ansässiges Unternehmen, das ein Produkt mit digitalen Elementen auf den EU-Markt bringt, welches den Namen oder die Marke eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers trägt.

Das Wichtigste

In zwei Minuten verstanden

01

Importeur ist eine eigene CRA-Rolle mit eigenen Pflichten.

02

Vor dem Inverkehrbringen müssen wichtige Konformitätsmerkmale und Unterlagen geprüft werden.

03

Ein Importeur darf erkennbare nichtkonforme Produkte nicht einfach weiter in Verkehr bringen.

04

Unterlagen und Informationen müssen gegenüber Marktüberwachungsbehörden verfügbar sein.

05

Kleine Importeure sollten ihre Lieferanten- und Produktprüfung dokumentieren.

01

Wann bin ich Importeur?

Entscheidend ist, ob Sie ein Produkt eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.

Das kann beispielsweise bei direkt aus Drittstaaten eingekaufter Elektronik oder Software-Hardware-Kombinationen relevant sein.

02

Was muss vor dem Inverkehrbringen geprüft werden?

Artikel 19 des CRA sieht mehrere Prüfpflichten für Importeure vor.

Dazu gehört unter anderem zu prüfen, ob:

  • das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde,
  • technische Dokumentation erstellt wurde,
  • die erforderliche CE-Kennzeichnung vorhanden ist,
  • die EU-Konformitätserklärung vorhanden ist und
  • erforderliche Nutzerinformationen beigefügt sind.
03

Was, wenn etwas offensichtlich nicht stimmt?

Ein Importeur sollte ein Produkt nicht einfach weiter in Verkehr bringen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass die CRA-Anforderungen nicht erfüllt sind.

Deshalb ist eine dokumentierte Lieferantenprüfung für kleine Unternehmen besonders wertvoll.

04

Welche Dokumentation sollte der Importeur aufbauen?

Eine einfache Importeurakte kann beispielsweise enthalten:

  • Produktidentifikation
  • Herstellername und Anschrift
  • Produktversion
  • EU-Konformitätserklärung
  • CE-Prüfung
  • Nutzerinformationen
  • Korrespondenz mit dem Hersteller
  • bekannte Probleme oder Rückfragen
  • getroffene Maßnahmen
05

Was passiert bei einer Behördenanfrage?

Importeure müssen auf begründete Anfrage Informationen und Dokumentation bereitstellen können, die zur Beurteilung der Konformität notwendig sind.

Das spricht dafür, die Produktunterlagen bereits beim Einkauf systematisch zu erfassen – nicht erst, wenn eine Behörde danach fragt.

06

Importeur: erste CRA-Checkliste

  1. Welche digitalen Produkte importieren wir aus Nicht-EU-Staaten?
  2. Wer ist der Hersteller?
  3. Welche Konformitätsunterlagen liegen vor?
  4. Ist die CE-Kennzeichnung vorhanden?
  5. Ist die EU-Konformitätserklärung verfügbar?
  6. Sind Nutzerinformationen vollständig?
  7. Wie werden Sicherheitsprobleme an den Hersteller eskaliert?
  8. Wo werden Nachweise zentral gespeichert?

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen

SicherDok verwendet für regulatorische Aussagen vorrangig offizielle EU-Quellen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Einzelfallprüfung. Ob und in welcher Rolle der Cyber Resilience Act auf ein konkretes Produkt oder Unternehmen anwendbar ist, kann von den tatsächlichen Umständen abhängen.

SicherDok CRA

Aus einer EU-Verordnung soll eine konkrete Arbeitsliste werden.

SicherDok entwickelt derzeit eine CRA-Dokumentationshilfe für kleine Hersteller, Importeure und Händler.

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