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Cyber Resilience Act

Rolle: Händler / Distributor

CRA: Welche Pflichten hat ein Händler?

Ein kleiner Händler entwickelt das Produkt vielleicht nicht selbst. Trotzdem verlangt der CRA auch von Händlern Sorgfalt, bevor Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Rechtsstand: 08.09.2026Regelwerk: Verordnung (EU) 2024/2847Geltungsbereich: EU

Kurzantwort

Händler müssen beim Bereitstellen eines Produkts mit digitalen Elementen die Anforderungen des CRA mit angemessener Sorgfalt berücksichtigen. Vor dem Verkauf sind insbesondere bestimmte Kennzeichnungen und Hersteller-/Importeurpflichten zu prüfen.

Das Wichtigste

In zwei Minuten verstanden

01

Auch reine Händler haben Pflichten nach dem CRA.

02

Vor dem Bereitstellen ist insbesondere die CE-Kennzeichnung zu prüfen.

03

Bestimmte Hersteller- und Importeurangaben beziehungsweise Dokumente müssen vorhanden sein.

04

Bei begründeten Zweifeln an der Konformität darf ein Produkt nicht einfach weiter verkauft werden.

05

Eine einfache Produkt- und Lieferantenakte macht die Händlerpflichten deutlich leichter nachvollziehbar.

01

Wann bin ich Händler?

Ein Händler ist im CRA grundsätzlich ein Unternehmen innerhalb der Lieferkette, das ein Produkt auf dem Unionsmarkt bereitstellt, ohne selbst Hersteller oder Importeur zu sein.

Typisches Beispiel kann ein Unternehmen sein, das digitale Produkte von einem deutschen oder europäischen Großhändler einkauft und weiterverkauft.

02

Was muss vor dem Verkauf geprüft werden?

Artikel 20 verlangt unter anderem, dass der Händler prüft, ob das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt.

Außerdem muss geprüft werden, ob Hersteller und gegebenenfalls Importeur bestimmte erforderliche Angaben und Dokumente bereitgestellt haben.

03

Was tun bei Zweifeln an der Konformität?

Hat der Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen Grund zu der Annahme, dass ein Produkt nicht den einschlägigen CRA-Anforderungen entspricht, sollte es nicht einfach weiter bereitgestellt werden.

„Wir sind nur der Händler“ bedeutet nicht automatisch, dass erkennbare Probleme ignoriert werden dürfen.
04

Ein einfacher CRA-Prozess für Händler

  1. Produkt erfassen.
  2. Lieferant erfassen.
  3. Hersteller und gegebenenfalls Importeur identifizieren.
  4. CE-Kennzeichnung prüfen.
  5. erforderliche Unterlagen prüfen.
  6. Sicherheitsmeldungen oder Rückrufe dokumentieren.
  7. auffällige Produkte sperren, bis die Situation geklärt ist.
05

Warum die Lieferkette wichtig wird

Der CRA macht deutlich, wie wichtig nachvollziehbare Informationen innerhalb der Lieferkette sind.

Ein Händler sollte deshalb wissen, von wem das Produkt stammt und wen er bei Cybersecurity-Problemen kontaktieren kann.

Quellen

Rechtsgrundlagen und offizielle Informationen

SicherDok verwendet für regulatorische Aussagen vorrangig offizielle EU-Quellen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung oder verbindliche Einzelfallprüfung. Ob und in welcher Rolle der Cyber Resilience Act auf ein konkretes Produkt oder Unternehmen anwendbar ist, kann von den tatsächlichen Umständen abhängen.

SicherDok CRA

Aus einer EU-Verordnung soll eine konkrete Arbeitsliste werden.

SicherDok entwickelt derzeit eine CRA-Dokumentationshilfe für kleine Hersteller, Importeure und Händler.

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