In Baden-Württemberg dient die Brandverhütungsschau der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können.
Die Verwaltungsvorschrift nennt insbesondere die Frage, ob der Entstehung und Ausbreitung von Feuer ausreichend vorgebeugt wird und ob im Brandfall wirksame Rettungs- und Löscharbeiten möglich sind.